Überführung eines Verstorbenen aus der Schweiz in die Ukraine
XREQUIEM überführt Verstorbene aus jedem Schweizer Kanton bis in Ihre Stadt in der Ukraine, ab 3.300 € für den ganzen Weg. Wir besorgen den kantonalen Leichenpass, versiegeln den Sarg und stellen die Papiere für die ukrainische Grenze zusammen. Auf der Straße über Österreich oder Deutschland ist der Verstorbene ab 24 Stunden nach der Abholung zu Hause.
Oleg Zdendiak, Inhaberpersönlich verantwortlich für jeden Fall
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Aus dem Ukrainischen übersetzt
„Sie waren immer erreichbar, egal zu welcher Uhrzeit…“
— Віта Х.
„Alles war sehr würdevoll, professionell und mit großer Sorgfalt für jedes Detail organisiert.“
— Тамара Ю.
„Alle Fragen wurden zügig, respektvoll und mit Sorgfalt geklärt.“
— Olha B.
„…Ihre Unterstützung, Menschlichkeit, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Professionalität waren für uns von unschätzbarem Wert.“
Wovon der Betrag abhängt: Stadt und Entfernung, Weg (Straße oder Flugzeug), Dokumente des Landes, Vorbereitung des Verstorbenen. Mehr zu den Preisen →
Wir holen den Verstorbenen aus jedem Kanton ab, ob in Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne oder in einem Bergdorf, und bringen ihn nach Hause in die Ukraine. In der Schweiz hat jeder Kanton eigene Behörden und eigene Regeln. Damit befassen wir uns für Sie.
Am Telefon sprechen wir Ukrainisch, Englisch, Polnisch und Deutsch.
Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat eigene Vorschriften für die Überführung von Verstorbenen. Die Genehmigung, einen Verstorbenen ins Ausland zu überführen, der Leichenpass, stellen kantonale Behörden aus, nicht eine einzige staatliche Stelle. Deshalb klären wir zuerst, in welchem Kanton der Todesfall eingetreten ist.
Sie rufen uns an
Nennen Sie Kanton und Ort. Starb die Person im Spital oder Pflegeheim, hat die Einrichtung den Tod bereits dem Zivilstandsamt gemeldet. Den Preis nennen wir im selben Gespräch.
Die ärztliche Todesbescheinigung
Mit der ärztlichen Todesbescheinigung beginnt alles.
Eine Bestattungsgenehmigung, falls nötig
Bei einem nicht natürlichen Tod oder bei ungeklärter Ursache verlangt der Kanton sie, bevor er den Leichenpass ausstellt.
Einsargung und Versiegelung
Wir erstellen ein Protokoll und bestätigen, dass im Sarg nur die namentlich genannte Person und ihre persönlichen Gegenstände liegen.
Der Leichenpass
Die kantonale Genehmigung, den Verstorbenen ins Ausland zu überführen.
Die Papiere für die ukrainische Grenze
Die Apostille auf der Sterbeurkunde setzt die Staatskanzlei des Kantons, danach folgt die Übersetzung. Die Bescheinigung, dass der Sarg nur die sterblichen Überreste enthält, legalisiert die Botschaft in Bern.
Die Reise nach Hause
Über Österreich oder Deutschland auf der Straße, aus der Westschweiz oft mit Flug. In Ihrer Stadt übergeben wir den Verstorbenen der Familie.
Um einen Verstorbenen aus der Schweiz auszuführen, brauchen Sie eine Genehmigung, den Leichenpass. Das Verfahren ist in jedem Kanton anders. Als Beispiel zeigen wir, wie es in den Kantonen Aargau und Solothurn abläuft. Die Regeln Ihres Kantons klären wir am ersten Tag.
Kanton Aargau
Den Leichenpass stellt das Zivilstandsamt (Standesamt) des Bezirks aus, in dem die Person verstorben ist.
Zuvor erstellen wir ein Protokoll über die Einsargung und die Versiegelung: das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll.
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass der Verstorbene richtig in den Sarg gelegt wurde und dass im Sarg nur die im Dokument genannte Person und ihre persönlichen Gegenstände liegen.
Kanton Solothurn
Den Leichenpass stellen ebenfalls die Zivilstandsämter aus. Verlangt werden nur Originale:
die ärztliche Todesbescheinigung;
eine Bestattungsgenehmigung, falls es sich um einen nicht natürlichen Tod handelt oder die Ursache ungeklärt ist;
der Pass des Verstorbenen;
der Aufenthaltstitel (Ausländerausweis), falls es einen gab.
Kanton Zürich
In Zürich übernimmt das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) die amtliche Versiegelung des Sarges und den Leichenpass. Wir melden uns dort im Voraus an und schicken die Unterlagen vorab: eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung, einen Auszug aus dem Todesregister, einen Ausweis mit Foto sowie Angaben zur Route und zur Einbalsamierung.
Basel-Stadt und Waadt
In Basel-Stadt stellt das Bestattungsbüro den Leichenpass aus, und zwar nur gegen das Original des Einsargungsprotokolls nach den Regeln dieses Kantons. Diesen Teil übernehmen wir.
In der Waadt erteilt der Präfekt des Bezirks, in dem der Tod eingetreten ist, die Genehmigung, und die Gemeinde erstellt das Einsargungsprotokoll. Särge und Urnen für das Ausland versiegelt der Bestattungsdienst der Stadt Lausanne.
Was wir von Ihnen brauchen
Den Pass des Verstorbenen und seinen Schweizer Aufenthaltstitel, falls Sie sie haben.
Ihren Pass und einen Nachweis, dass Sie Angehörige oder Angehöriger sind.
Eine schriftliche Vollmacht, damit wir für die Familie handeln. Den Rest erledigen wir.
Spitäler und Heime in der Schweiz melden einen Todesfall selbst. In den ersten Stunden müssen Sie also vor allem uns anrufen. Mehr zu den ersten Schritten: „Was tun, wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt“. Alle Papiere für die Ukraine: „Dokumente“.
Die Botschaft der Ukraine in der Schweiz
Die Botschaft der Ukraine sitzt in Bern und betreut auch Liechtenstein. Honorarkonsulate gibt es in Freiburg (Fribourg) und in Vaduz.
Die ukrainische Vertretung in Genf ist die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen, kein Konsulat. Bringen Sie Dokumente für die Überführung eines Verstorbenen nicht dorthin.
Das Zivilstandsamt meldet jeden Todesfall einer ausländischen Person der Vertretung ihres Heimatstaates, hier also der Botschaft in Bern. Der Konsul trägt den Tod dann ein und stellt die erste Sterbeurkunde ohne Konsulargebühr aus.
Für die staatliche Bestattungsbeihilfe zu Hause gibt Bern eine eigene Bescheinigung aus.
Die Schweizer Bescheinigung, dass im Sarg nur die sterblichen Überreste liegen, legalisiert die Botschaft. Das ukrainische Recht verlangt sie an der Grenze.
Nach einem Todesfall kann konsularische Hilfe auch außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden und an Feiertagen möglich sein.
Bevor wir die Unterlagen einreichen, klären wir mit der Botschaft in Bern, welche Dokumente sie in Ihrem Fall verlangt.
So bringen wir den Verstorbenen aus der Schweiz nach Hause
Die Schweiz wendet das Straßburger Übereinkommen über die Leichenbeförderung an, und der Leichenpass ist der Pass dafür. Im Gebiet des Abkommens wird ein versiegelter Sarg mit diesem Pass an Grenzen nicht geöffnet, ob auf dem Luft- oder Landweg. Die Ukraine ist nicht beigetreten. An unserer Grenze braucht es deshalb noch die Sterbeurkunde und die Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände.
Ganz auf der Straße
Unser Spezialfahrzeug holt den versiegelten Sarg im Kanton ab und fährt über Österreich oder Deutschland, dann Ungarn oder Polen, direkt in Ihre Stadt.
Flugzeug und Straße
Genf und Lausanne liegen ganz im Westen des Landes. Von dort ist die Straße am längsten, ein Flug lohnt sich oft. Direktflüge in die Ukraine gibt es nicht: Der Sarg fliegt nach Warschau, Rzeszów oder Kischinau (Flugabschnitt ab 2,5 Stunden), dort übernimmt ihn unser Fahrzeug.
Dauer der Reise
Rechnen Sie mit mindestens 24 Stunden ab der Abholung. Am längsten warten wir auf die kantonalen Papiere: Bestattung oder Überführung lassen sich erst planen, wenn das Zivilstandsamt die Beurkundung des Todes bestätigt hat.
An ihrer Grenze prüft die Ukraine, ob der Sarg aus Metall, hermetisch und versiegelt ist. Der Zoll fertigt ihn auf eine schriftliche Erklärung ab, die wir für Sie schreiben. Mehr dazu unter „Lufttransport“ und „Straßentransport“.
Was die Überführung aus der Schweiz kostet
Überführung aus der Schweizab 3.300 €
Urne mit Ascheab 800 €
Was im Preis enthalten ist
Der Preis umfasst:
Kontakt zu Krankenhaus und Leichenhalle
örtliche, konsularische, Grenzdokumente
Vorbereitung für die Reise
hermetisch verschlossener Sarg mit Zinkeinsatz für die Überführung
Versiegelung nach Grenzvorschrift
die Fahrt über Österreich oder Deutschland, teils mit Flug, wenn das Zeit spart
Übergabe an die Familie
Ein Sarg Ihrer Wahl und eine Urne sind kostenlos.
Der „ab“-Preis gilt für den ganzen Weg nach Hause, eine Bestattung in der Ukraine kommt dazu. In der Schweiz bewegt sich der Betrag mit den eigenen Gebühren jedes Kantons für Leichenpass und Versiegelung, mit dem Ort, dem Transport und dem Sarg. Rufen Sie an, wir rechnen, sobald wir die Stadt kennen. Preise für alle Länder →
Unsere Arbeit
Luftdicht verschlossener Zinkeinsatz in einem HolzsargBestattungsfahrzeugSarg im Fahrzeug
Exhumierung in der Schweiz und Umbettung in die Ukraine
Liegt Ihr Angehöriger bereits auf einem Friedhof in der Schweiz, kümmern wir uns um die Exhumierung und bringen die sterblichen Überreste zur Umbettung nach Hause. Die Exhumierung kostet bei uns ab 500 € plus Überführung, ohne Vorauszahlung.
Was kostet es, einen Verstorbenen aus der Schweiz heimzuholen?
Ab 3.300 € bis in Ihre Stadt. Darin stecken kantonaler Leichenpass und Versiegelung, Vorbereitung des Verstorbenen, Transportsarg, Fahrt und Grenzpapiere. Eine Bestattung in der Ukraine kommt dazu. Alle Preise finden Sie auf der Seite „Preise“.
Wie lange dauert das?
Ab 24 Stunden nach der Abholung, ein Flugabschnitt dauert ab 2,5 Stunden. Das Tempo bestimmt der Kanton: Leichenpass und Apostille für unsere Grenze brauchen am längsten.
Was ist ein Leichenpass?
Der Leichenpass ist die Schweizer Genehmigung, einen Verstorbenen ins Ausland zu überführen. Kantonale Behörden stellen ihn aus, in Aargau und Solothurn zum Beispiel das Zivilstandsamt. Mit ihm reist ein versiegelter Sarg auf dem Luft- oder Landweg ohne Grenzkontrolle durch die Länder auf seinem Weg.
Warum ist es in jedem Kanton anders?
In der Schweiz sind die kantonalen Behörden für die Genehmigungen zur Überführung von Verstorbenen zuständig. Deshalb können die Behörde, die Liste der Dokumente und das Verfahren abweichen. Sie müssen sich darüber nicht selbst informieren: Wir klären die Regeln Ihres Kantons.
Welche Dokumente brauchen Sie von der Familie?
Den Pass des Verstorbenen und seinen Aufenthaltstitel (Ausländerausweis), falls Sie sie haben, dazu Ihren eigenen Pass und einen Nachweis der Verwandtschaft. Der Kanton Solothurn zum Beispiel akzeptiert nur Originale. Wir sagen Ihnen, wie Sie sie uns übergeben.
Muss ich in die Schweiz reisen?
Meist nicht. Das Einsargungsprotokoll schreiben wir, die übrigen Papiere erledigen wir für Sie. Nach Schweizer Recht darf ein Angehöriger auch schriftlich eine andere Person bevollmächtigen, den Tod zu melden. Will ein Amt Sie persönlich sehen, sagen wir es früh. Was Sie von zu Hause aus tun können, steht im Ratgeber „Wenn die Familie nicht ins Ausland reisen kann“.
Welcher Sarg ist nötig? Ist Einbalsamierung Pflicht?
Ein hermetischer Sarg mit Metalleinsatz erfüllt die kantonalen Regeln zur Versiegelung und unsere Grenze. Ob eingebalsamiert wird, hängt von der Route und den Vorgaben der Fluggesellschaft ab. Die Vorbereitung ist im Preis. Ist eine Einbalsamierung nötig, sagen wir vorher, ob sich der Betrag ändert. Mehr dazu unter „Vorbereitung des Verstorbenen“. Ausführlich erklärt es der Ratgeber „Sarg und Einbalsamierung für die Überführung in die Ukraine“.
Was soll ich tun, wenn es eine Versicherung gab?
Schicken Sie uns ein Foto jeder Police, die Sie finden, auch Reise- oder Arbeitgeberversicherung. Wir lesen die Bedingungen und verhandeln selbst mit dem Versicherer, damit die Zahlung nicht verfällt. Oft zahlt sie nur bis zur Grenze. Was offen bleibt, sagen wir früh.
Holen Sie auch in Liechtenstein ab?
Ja. Die Botschaft der Ukraine in der Schweiz ist auch für Liechtenstein zuständig, rufen Sie uns also an. In der Schweiz holen wir aus jedem Kanton und aus jedem Ort ab. Mehr dazu unter Liechtenstein.
Können Sie eine Urne mit Asche überführen?
Ja, ab 800 €. Das Straßburger Übereinkommen erfasst Asche nicht, deshalb braucht die Urne an unserer Grenze die Sterbeurkunde und eine Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände. In der Waadt versiegelt der Bestattungsdienst von Lausanne Urnen für das Ausland. Der Zoll fertigt die Urne auf eine schriftliche Erklärung ab. Mehr dazu unter „Überführung einer Urne mit Asche“.
Erzählen Sie, was passiert ist
Oleg Zdendiak und das Team. Wir erklären die nächsten Schritte.
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